Toskana Spezial Aktuelles

Auf unserer Seite „Aktuelles“ werden Sie immer aktuell alle wichtigen Informationen in eigener Sache und zum Thema Tourismus & Corona finden.

Falls die zuständigen Behörden Ihres Heimatstaates oder das italienische Ministerium für den Zeitraum Ihres gebuchten Aufenthalts in 2022 neue Regelungen bzw. Einschränkungen erlassen sollten, die eine Einreise nicht möglich machen (z.B. Grenzschließungen, Ein- bzw. Ausreiseverbot oder Quarantänepflicht bei Ankunft), können Sie Ihre Buchung kostenlos stornieren bzw. kostenlos und unkompliziert umbuchen.

  • juli 2022Wasser-knappheit

    Heute möchten wir auf ein anderes Problem als aktuelles Thema hinweisen - die Wasser-Knappheit in Italien. 
    Aufgrund der inzwischen sehr lang anhaltenden Dürreperiode und der daraus entstehenden Problematik speziell für die Landwirtschaft haben auch in der Toskana einige Gemeinden Beschränkungen bzgl. der Wassernutzung aufgelegt.
    Dies kann dazu führen, dass Gärten und Parkanlagen der Häuser und Ferienanlagen nicht in geplanter Weise bewässert werden können, da die Nutzung des Trinkwassers auf Hygiene- und Haushaltszwecke beschränkt ist.
    Bitte gehen Sie deswegen auch während Ihres Aufenthalts in der Toskana verantwortungsvoll mit der Wassernutzung um.

  • 01. juni 2022keine einreisebeschränkung

    Seit dem 01. Juni 2022 sind alle Covid-bedingten Einreisebeschränkungen in Italien aufgehoben. Somit ist weder ein Covid-Nachweis noch eine vorherige Einreiseanmeldung erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

  • 01. Mai 2022weitere beschränkungen fallen

    Mit dem 01. Mai 2022 entfallen in Italien weitere Corona-Beschränkungen.
    Zur Einreise muss KEIN Online-Formular (PLF) mehr ausgefüllt werden, ein 3G-Nachweis ist allerdings weiterhin notwendig.
    Die 3G-Nachweispflicht wurde im Dienstleistungssektor und für die meisten Infrastrukturen abgeschafft. Somit auch für Bars, Restaurants, Geschäfte oder Supermärkte.
    Lediglich für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen besteht die 2G-Nachweispflicht noch bis zum 31. Dezember 2022.
    Die Maskenpflicht entfällt nun auch in den Innenräumen. Ausgenommen davon sind öffentliche Verkehrsmittel und Kultur- und Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Hier besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske noch bis zum 15. Juni 2022

  • 04. april 2022Corona-notstand beendet

    Seit dem 01. April 2022 ist in Italien der Corona-Notstand beendet. Weitere Lockerungen sind in Kraft getreten.
    So braucht man nun in Geschäften, im öffentlichen Personennahverkehr und im Außenbereich von Bars und Restaurants keinen 3G-Nachweis mehr. Auch Hotels und andere Unterkünfte verlangen von ausländischen Touristen keinen Nachweis mehr.
    Für den Innenbereich von Bars und Restaurants bleibt im Moment für Touristen die 3G-Regelung bestehen, ebenso wie die Maskenpflicht in Innenräumen.
    Zur Einreise nach Italien ist nach wie vor das Passenger Locator Form (PLF) online auszufüllen und ein 3G-Nachweis zu erbringen.

  • 11. februar 2022maskenpflicht im freien

    Ab dem heutigen Tag, 11. Februar 2022 entfällt in Italien die Maskenpflicht im Freien. Es wird jedoch geraten, bei größeren Menschenansammlungen und wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet ist trotzdem eine Maske zu tragen. Italien ist sehr zuversichtlich, dass auch weitere Lockerungen mit dem wahrscheinlichen Auslaufen des Ausnahmezustandes am 31. März 2022 in Kraft treten werden.

  • 07. februar 20223G-Nachweis für touristen

    Von der italienischen Regierung wurde beschlossen, dass ab heute, 07. Februar 2022 für Touristen der 3G-Nachweis (green pass base) für den Zugang zu den meisten  Dienstleistungen und Infrastrukturen ausreicht, somit auch für Hotels und Restaurants. D.h. also entweder geimpft oder genesen (mit Gültigkeit 6 Monate) oder negativ getestet (Antigentest nicht älter als 48 Stunden, PCR-Test nicht älter als 72 Stunden).

  • 01. februar 2022erleichterte einreise

    Ab dem 01. Februar 2022 gelten für die Einreise nach Italien folgende Regelungen: nur zum Zwecke der Einreise ist das digitale Covid-Zertifikat der EU neun Monate gültig.
    Innerhalb Italiens wird dieses Covid-Zertifikat der EU allerdings von neun auf sechs Monate reduziert. Diese Regelung gilt auch für Touristen. Das heißt, der „Super Green Pass“ (2G-Nachweis), der für den Zugang zu den meisten Dienstleistungen und Infrastrukturen in Italien für Personen ab 12 Jahren vorgeschrieben ist, darf nicht älter als sechs Monate sein. Ein zusätzlicher Test für vollständig Geimpfte oder Genesene bei Einreise entfällt somit.
    Für Reisende ohne Nachweis einer vollständigen Impfung, Genesung oder eines negativen Tests bleiben die bisherigen Regelungen bestehen (5-tägige Quarantäne mit Freitestung, siehe unten).
    Die allgemeine Maskenpflicht (auch im Freien) und die Anmeldung über das online-Formular bleiben ebenfalls bestehen.
    Weitere Informationen finden Sie wie immer auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

  • 17. dezember 2021Testpflicht bei einreise

    Seit dem 16. Dezember 2021 und im Moment bis zum 31. Januar 2022 gilt für die Einreise nach Italien folgendes: auch geimpfte und genesene Personen mit gültigem COVID-Zertifikat der EU müssen zusätzlich ein negatives Testergebnis vorlegen (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder Antigentest nicht älter als 24 Stunden).
    Für Reisende ohne Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung ist darüber hinaus eine 5-tägige Quarantäne mit anschließendem negativen Testergebnis notwendig.
    Dies ist eine Vorkehrung, um das Infektionsgeschehen über Weihnachten und den Jahreswechsel nicht zu verschlechtern.
    Genaue Informationen finden Sie weiterhin auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

  • 24. juli 2021green pass

    Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens wurde ab dem 06. August 2021 folgende Änderung der Corona-Regeln für Italien beschlossen: für Restaurantbesuche im Innenbereich oder z.B. Museen ist der sogenannte green pass (certificato verde) notwendig, d.h. ein Nachweis über mindestens die erste Impfung, ein negativer Corona-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder ein Genesungsnachweis.

  • 24. juni 2021toskana zona bianca

    Seit dem 21. Juni 2021 befindet sich auch die Toskana in der "zona bianca" mit den wenigsten Beschränkungen.
    Die nächtliche Ausgangssperre wurde ebenfalls italienweit aufgehoben
    Für die Einreise aus anderen EU-Staaten gilt nun neben der Anmeldung über das Online-Formular ein Nachweis über negatives Testergebnis (innerhalb der letzten 48 Stunden), eine seit mind. 14 Tagen abgeschlossene komplette Impfung oder eine nachgewiesene Genesung. Die kann in digitaler oder Papierform vorliegen.
    Ab dem 28. Juni 2021 fällt auch die Maskenpflicht im Freien (sofern man sich nicht in größeren Mengen oder Versammlungen aufhält). Die Maske muss allerdings stets mitgeführt und im Bedarfsfall angelegt werden.
    Alle Informationen finden Sie auch immer aktualisiert auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

  • 11. juni 2021italien kein risikogebiet mehr

    Seit dem 06. Juni 2021 ist Italien nicht mehr als Risikogebiet eingestuft. Somit gibt es für Reisen nach Italien keine Reisewarnung mehr, es wird nur noch - wie für viele andere Länder - davon abgeraten.
    Die Testpflicht für Reiserückkehrer nach Deutschland wurde aufgehoben, ebenso wie die Meldepflicht. Lediglich Flugreisende müssen noch einen aktuellen, negativen Test vorweisen.
    Alle weiteren Bestimmungen für die Einreise nach Italien bleiben für den Moment unverändert.

  • 19. Mai 2021Ein- und Ausreise Toskana Neuigkeiten

    Das Licht am Ende des Tunnels wird heller!
    Seit dem 16. Mai 2021 ist die Einreise nach Italien aus den Ländern der Europäischen Union sowie aus der Schweiz und Liechtenstein wieder ohne Quarantänepflicht gestattet. Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet oder eine Einreiseerklärung vorgelegt werden. Grundsätzlich ist die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Für die Rückreise in die entsprechenden EU-Länder entfällt die Quarantänepflicht ebenfalls. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die Seite des Auswärtigen Amts, auf der Sie auch die entsprechenden Formulare zum Download finden.
    Generelle Maßnahmen wie das Tragen von Mund- und Nasenschutz, Abstands- und Hygieneregeln gelten natürlich weiterhin.
    Die Ausgangssperre (coprifuoco) wurde ab dem 19. Mai 2021 auf 23 - 5 Uhr verkürzt und wird ab dem 07. Juni 2021 auf 24 - 5 Uhr begrenzt und ab dem 21. Juni 2021 komplett aufgehoben.
    Die Außengastronomie ist bereits geöffnet, ab dem 01. Juni 2021 kann man in Bars und Restaurants auch wieder im Innenbereich konsumieren.
    Strände und Strandbäder sind ebenfalls geöffnet.

  • 26. April 2021Toskana "zona gialla" (gelbe zone)

    Seit dem 26. April 2021 ist die Toskana wie viele andere italienische Regionen als "zona gialla" - gelbe Zone - eingestuft.
    Das heißt, viele Restriktionen wurden gelockert. So dürfen die Bars und Restaurants im Außenbereich wieder Gäste empfangen, innerhalb und auch in andere gelbe Zonen kann man sich ohne Selbsterklärung bewegen und der Besuch von Freunden und Verwandten ist nun auf max. 4 Erwachsene plus Kinder unter 14 Jahren begrenzt. Theater, Kinos und Museen dürfen unter Einhaltung bestimmter Regeln wieder öffnen.
    Wir hoffen, dass das Infektionsgeschehen den Plan weiterer Lockerungen zulassen wird und somit auch ab Mitte Mai Schwimmbäder und die Strände öffnen können.

  • 13. april 2021toskana wieder "zona arancione"

    Seit dem 12. April 2021 ist die Toskana wieder als orange Zone eingestuft (mit Ausnahme von einigen Städten oder Gemeinden, wie z.B. Florenz, Prato u.a.). Das heißt, es gibt wieder mehr Bewegungsfreiheiten und die Geschäfte dürfen öffnen. Wir hoffen, dass das weitere Infektionsgeschehen ein Verbleiben in der "zona arancione" zulässt und halten Sie natürlich auf dem Laufenden.

  • 01. April 2021toskana "zona rossa"

    Seit dem 29. März 2021 gilt die Toskana als "zona rossa" mit strengen Maßnahmen zur Eingrenzung der Ausbreitung des Corona-Virus. Ortswechsel auch innerhalb der eigenen Gemeinde sind nur mit einer Selbsterklärung und aus triftigen und nachweisbaren Gründen erlaubt.
    Über die Osterfeiertage vom 03.-05. April 2021 gilt ein landesweiter harter Lockdown
    Das Monitoring der Inzidenzzahlen und die damit verbundene Entscheidung, ob eine Region in der Folgewoche wieder in eine andere Farbzone mit weniger strengen Restriktionen eingestuft werden kann, wird jeden Freitag veröffentlicht.
    Das Auswärtige Amt warnt im Moment vor nicht notwendigen touristischen Einreisen nach Italien, genau wie in viele andere europäische Länder. Die genauen Bestimmungen finden Sie hier auf der Seite des Auswärtigen Amts.

  • februar 2021toskana "zona arancione"

    Nach 5 Wochen in der "zona gialla" mit weniger Beschränkungen befindet sich die Toskana seit dem 14. Februar 2021 in der "zona arancione" und ist wie die meisten europäischen Länder als normales Risikogebiet eingestuft. Das heißt, neben den allgemeinen Vorschriften wie Mund- und Nasenschutz (auch im Freien), Abstands- und Hygieneregeln und Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr sind Bars und Restaurants nur für Abholservice bzw. Lieferdienst geöffnet. Geschäfte sind geöffnet, man darf sich allerdings nur innerhalb seiner Gemeinde bewegen, außerhalb nur mit triftigem und nachweisbarem Grund.

  • 16. November 2020Toskana "zona rossa"

    Seit dem 15.11.20 zählt die Toskana als zona rossa in Italien. Das heißt, Ortswechsel auch innerhalb der Gemeinde sind nur aus Berufs- oder Gesundheitsgründen gestatten oder um notwendige Besorgungen zu machen. Eine Selbstzertifizierung ist mitzuführen.
    Bars und Restaurants sind geschlossen, der Verkauf zum Mitnehmen oder Abholservice ist allerdings möglich.
    Diese Bestimmungen gelten vorläufig bis zum 04.12.20. Weitere Informationen finden Sie auch unter "Toscana Promozione Turistica".

  • 04. November 2020neues Dekret ab 05. November 2020

    Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wie auch in die meisten anderen Länder wird aufgrund hoher Infektionszahlen vom Auswärtigen Amt gewarnt.
    Ab dem 05.11.20 bis vorläufig 03.12.20 gelten neben den bisher bestehenden allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln für die Toskana auch folgende Beschränkungen: allgemeines Ausgangsverbot (coprifuoco) zwischen 22 und 5 Uhr. Restaurants und Bars dürfen bis max. 18 Uhr geöffnet sein. Pro Tisch sind max. 4 Personen erlaubt (aus verschiedenen Haushalten).
    Museen, Kinos und andere kulturelle Einrichtungen bleiben geschlossen, ebenso Turn- und Schwimmhallen.

    Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite "Toscana Promozione Turistica".

  • 15. oktober 2020aktuelle situation in der toskana

    Aus Deutschland und den meisten EU-Mitgliedstaaten sowie auch der Schweiz und Liechtenstein ist eine Einreise nach Italien ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht gestattet.
    Wie in fast allen Ländern gelten nach wie vor die vom Ministerium festgelegten Vorschriften. Dazu zählen u.a. die Maskenpflicht (auch im Freien), Hygienevorschriften und das Einhalten des Mindestabstands. Seit dieser Woche dürfen Restaurants und Bars nur bis 24 Uhr geöffnet bleiben. Ab 21 Uhr ist nur noch ein Konsum am Tisch möglich, also z.B. kein Ausschank und Konsum im Stehen vor den Bars.
    All dies soll dazu beitragen, die Verbreitung des Virus auch in der kälteren Jahreszeit einzudämmen und zu kontrollieren. Die meisten Menschen haben sich während der Sommermonate sehr diszipliniert verhalten.
    Wir sind fest davon überzeugt, dass dies auch weiterhin anhalten und somit ein touristisches Reisen in die Toskana für die Zukunft garantieren wird.
    Wir freuen uns auf alle Gäste, die wir noch dieses Jahr oder dann in 2021 in der Toskana begrüßen dürfen!
    Ihr Toskana Spezial Team! 

  • 30. Juni 2020Reisewarnung aufgehoben

    Liebe Toskana Spezial-Freunde,

    die Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist seit dem 15. Juni 2020 aufgehoben. Touristische Einreisen nach Italien sind nun wieder möglich.

    Unsere ersten Feriengäste durften wir auch schon in der Toskana begrüßen! Nun steht auch Ihrem Toskana-Aufenthalt nichts mehr im Wege – selbstverständlich unter Einhaltung der vom Ministerium festgelegten Vorschriften.

    Wir und auch alle unsere Anlagen freuen uns sehr, Sie nun wieder an diesem wunderschönen Fleckchen Erde empfangen zu dürfen!

    Herzlichst und a presto

    Ihr Toskana Spezial Team!

  • 25. Mai 2020touristische Einreisen nach Italien wieder möglich

    Liebe Toskana Spezial-Freunde,

    ganz langsam normalisiert sich das öffentliche Leben in Italien – und somit auch in der Toskana!

    Bars, Restaurants und Geschäfte sind wieder geöffnet, auch die Strandbäder nehmen ihren Betrieb wieder auf. Alles natürlich unter strenger Beachtung des Mindestabstands, der Hygienevorschriften und der Maskenpflicht. Die Ferienunterkünfte haben ihre Konzepte fertig, die sich streng an die vom Ministerium festgesetzten Vorschriften halten.

    Ab 03. Juni 2020 sind prinzipiell touristische Einreisen nach Italien wieder möglich, die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt allerdings im Moment noch bis 14. Juni 2020. Wir werden die Situation und eventuelle Veränderungen weiterhin sehr genau beobachten und Sie auf dem Laufenden halten.

    Wir hoffen, Sie bald wieder in der schönen Toskana begrüßen zu können und wünschen Ihnen einstweilen alles Gute
    Ihr Toskana Spezial Team!

  • 29. April 2020weltweite Reisewarnung bis zum 14.06.20 verlängert

    Das Auswärtige Amt hat die weltweite Reisewarnung bis zum 14.06.20 verlängert. Das heißt, Aufenthalte mit Reisebeginn bis zu diesem Datum sind leider nicht möglich.

    Wir sind mit den meisten unserer betroffenen Kunden bereits in Kontakt bzw. werden diese kontaktieren, um eine eventuelle Umbuchung für einen späteren Zeitpunkt oder für nächstes Jahr bzw. die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

    Ob es nach diesem Datum eine weitere eventuelle Verlängerung oder eine Aufhebung der Reisewarnung geben wird muss im Zusammenhang gesehen werden mit den EU-Binnengrenzkontrollen und den Quarantänebestimmungen in Deutschland bei Rückreise. Es lässt sich also im Moment noch nichts darüber sagen.
    Wir werden Sie selbstverständlich von Woche zu Woche und entsprechend den neuesten Entscheidungen weiterhin auf dem Laufenden halten.

    In diesem Sinne, passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund,

    Ihr Toskana Spezial Team!

  • 3. April 2020Reisen bis 03.05.20 nicht möglich

    Liebe Toskana-Freunde, inzwischen sind wir alle von der Coronakrise betroffen, jedes Land und alle Menschen – die ganze Welt. Unser Alltag ist eingeschränkt und hat sich extrem verändert. Keiner kann genau sagen, wie lange diese Situation anhalten wird, wie lange diese Vorsichtsmaßnahmen notwendig sein werden. Viele von Ihnen haben Ihren diesjährigen Toskana-Urlaub bereits über Toskana Spezial gebucht und freuen sich sehr darauf. Wir kümmern uns um jede einzelne Buchung und versuchen mit unseren Kunden eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden. Reisen bis 03.05.20 sind leider nicht möglich im Moment und mussten somit storniert oder verschoben werden. Für Ankünfte bis Ende Juni versuchen wir zusammen ein Alternativdatum zu einem späteren Zeitpunkt zu finden oder aber einen Reisegutschein mit einjähriger Gültigkeit auszustellen. Für alle Urlaubstermine mit Anreise ab 01.07.20 können wir noch keine konkrete Prognose geben. Wir möchten Sie deswegen bitten, noch ein wenig Geduld zu haben und abzuwarten, wie sich die Situation in den nächsten Wochen entwickeln wird. Wir sind natürlich für alle unsere Kunden jederzeit telefonisch oder per mail erreichbar – mit vielen haben wir bereits gesprochen. Lassen Sie uns diese Krise zusammen überstehen. Wir grüßen Sie von Herzen, bleiben Sie gesund – andrà tutto bene!
  • 10. März 2020Toskana als Schutzzone klassifiziert

    Seit dem 10.03.20 ist die Toskana wie ganz Italien als Schutzzone klassifiziert. Die Regierung hat Sondermaßnahmen in Kraft gesetzt, um der Covid-19-Epidemie Einhalt zu gebieten, die im Moment bis zum 3. April gelten. Detaillierte und ständig aktualisierte Informationen auch auf Deutsch finden Sie auf der Internetseite „Toscana Promozione Turistica“.

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Toskana Spezial Urlaub mit Hund Manuela Vezzoso Angelika Wenninger

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DIE TOSKANA

Toskana Spezial Urlaub mit Hund Landkarte der Toskana mit Urlaubsorten

RUND UM IHREN URLAUB

Hund und Herrchen willkommen!

Alle Unterkünfte mit diesem Zeichen bieten ideale Voraussetzungen für Urlaub mit Hund. Hier finden Sie die wichtigsten Tipps rund um den Urlaub mit Hund in der Toskana